Umschulung über die Rentenversicherung

Kim Schönrock

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn du deinem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter nachgehen kannst, kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung die Förderung "Berufliche Rehabilitation" beantragen. Über die Förderung kannst du nicht nur die Umschulung, sondern auch auch technische und persönliche Hilfsmittel, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen finanzieren.
  • Für die erfolgreiche Beantragung deiner Umschulung bei der Rentenversicherung, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein wie z. B. das Erreichen der Mindestversicherungszeit oder die Gefährdung oder Minderung deiner Arbeitsfähigkeit. Die genauen Bestimmungen findest du weiter unten im Ratgeber.

Wenn du deinen erlernten Beruf aus gesundheitlich Gründen nicht länger ausüben kannst, hast du die Möglichkeit über die Rentenversicherung eine Förderung für eine Umschulung erhalten. Diese Art der Förderung nennt sich berufliche Rehabilitation und trägt den Fachbegriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Ziel ist es, die Eingliederung im Arbeitsleben zu erhalten oder wieder zu erreichen.

Was ist die berufliche Rehabilitation?

Menschen, die Ihren eigentlichen Beruf z. B. auf Grund einer Krankheit nicht länger ausüben können, benötigen Unterstützung, um weiterhin „in Lohn und Brot“ sein zu können.

Mit der sogenannten beruflichen Rehabilitation finanziert die Deutsche Rentenversicherung diesen Personen Leistungen, die den bisherigen Arbeitsplatz erhalten sollen oder Aus- und Weiterbildungsangebote, die ihnen vollkommen neue Perspektiven ermöglichen.

Übrigens werden nicht nur Umschulungen über die Rentenversicherung finanziert. Auch technische und persönliche Hilfsmittel, Wohnungshilfen oder Arbeitsassistenzen können gefördert werden. Diese Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Umschulung über die Rentenversicherung?

Generell gilt: Du kannst eine Förderung für eine Umschulung über die Rentenversicherung erhalten, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht länger ausüben kannst. Konkret müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Deine Arbeitsfähigkeit ist gefährdet oder gemindert.
  • Eine Mindestversicherungszeit wurde erreicht. Diese kann je nach Rehaleistung 5 oder 15 Jahre Wartezeit bedeuten. In anderen Fällen genügt es, vor der Antragstellung mind. 6 Monate lang die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt zu haben.
  • Deine letzte Reha ist mind. 4 Jahre her.
  • Es liegt kein Ausschlussgrund vor.

Was sind Ausschlussgründe für eine Umschulung über die Rentenversicherung?

Du kannst keine Förderung für eine Umschulung über die Rentenversicherung beantragen, wenn mindestens einer der nachfolgenden Punkte auf dich zutrifft:

  • Deine Arbeitsfähigkeit ist gefährdet aufgrund eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder Schädigung im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts (z. B. Kriegsverletzung). Hier kommen andere Rehabilitationsträger in Frage.
  • Du beziehst Altersrente oder hast diese beantragt.
  • Du bist auf Lebenszeit verbeamtet oder beziehst eine Pension.
  • Du bist bereits dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausgeschieden und erhältst z. B. eine betriebliche Versorgungsleistung.
  • Deine letzte Reha ist weniger als 4 Jahre her.

Welche Kosten werden bei einer Umschulung durch die Rentenversicherung übernommen?

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die von der Deutschen Rentenversicherung übernommen werden, sind u. a.:

  • Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
  • Wohnungshilfen
  • Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Die Auswahl der Leistungen basiert auf individuellen Faktoren wie Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeiten. Außerdem wird auch der aktuelle Arbeitsmarkt bei der Auswahl möglicher Maßnahmen berücksichtigt. Eine Umschulung im IT-Bereich hat hier i. d. R. hohes Potenzial, da der Arbeitsmarkt in dieser Branche als sicher gilt und Fachkräfte händeringend gesucht werden.

Während der Umschulung über die Rentenversicherung werden generell sämtliche Kosten der ausgewählten Leistungen übernommen. Eine Zuzahlung von dir ist nicht notwendig. Zudem zahlt die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich auch ein Übergangsgeld und übernimmt notwendige Reisekosten oder Kosten für die Kinderbetreuung und Haushaltshilfe. Diese müssen jedoch vor Beginn der Berufsförderung beantragt werden.

Welche Absicherung ist während der Umschulung durch die Rentenversicherung gegeben?

Während der Umschulung bist du in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sozial- und Unfallversicherungsbeiträge zahlt dein Rentenversicherungsträger, bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen ggf. auch der Ausbildungsbetrieb.

Der Unfallversicherungsschutz ist ebenfalls gegeben und schließt auch den Weg zur Bildungseinrichtung mit ein.

Wo kann die die Umschulung über die Rentenversicherung beantragt werden?

  • Sämtliche Leistungen für die Umschulung durch die Rentenversicherung müssen beantragt werden. Die dazu notwendigen Formulare erhältst du entweder bei der Deutschen Rentenversicherung, aber auch bei verschiedenen Auskunfts- und Beratungsstellen.
  • Auch Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften, Jobcenter oder Agentur für Arbeit können Informationen und Beratungen in diesem Bereich anbieten. Deinen Antrag kannst du zudem auch bei den gesetzlichen Krankenkassen oder Versicherungsämtern stellen.
  • In der Regel erhältst du einen persönlichen Reha-Berater als direkten Ansprechpartner, der das Verfahren begleitet und überwacht – und zwar bis zur beruflichen Wiedereingliederung.

Welche Maßnahmen können gefördert werden?

Die zweijährige Umschulung Fachinformatiker/-in Systemintegration (IHK) gehört zu den klassischen Maßnahmen, die in dieses Förderungsschema fallen.

Mit der Umschulung wird die Basis für eine langfristige IT-Karriere gelegt. Da die IT-Branche zukunftsträchtig ist und Fachkräfte gesucht werden, schaffst du dir mit dieser Berufsausbildung eine vielversprechende Perspektive. Und aufgrund der vielen verschiedenen Tätigkeitsfelder eines Fachinformatikers, kannst du dich deinen Neigungen entsprechend weiterbilden.

Beratungssituation, bei der Unterlagen auf einem Tisch liegen.

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